Laut Gesetz muss jedes in Deutschland zugelassene Kfz eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Diese gesetzliche Haftpflichtversicherung kann auf Wunsch um die Voll- oder Teilkaskoversicherung ergänzt werden.
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
Nach einem Unfall hat der Geschädigte den direkten Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Ihnen und Ihrer Kfz-Versicherung. Kraft Gesetz ist jeder Fahrer mitversichert.
Die Vollkaskoversicherung gleicht auch Schäden am Fahrzeug die Sie selber verursachen aus, sowie Schäden durch Vandalismus von fremden Personen. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte vereinbart sein.
Die Teilkaskoversicherung bietet Ihnen Schutz vor:
- Feuer, Brand, Explosion,
- Einbruch und Diebstahl des Kfz oder der mit diesem verbundenen Teile,
- Glasbruch,
- Sturm und Hagel,
- Wild, gegebenenfalls auch Nutztiere und Federvieh,
- Marderbisse und Folgeschäden,
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Für die Berechnung Ihrer Kfz-Prämie sind verschiedene Informationen notwendig. Gerne berechnen wir für Sie einen individuellen Vorschlag.
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